ANIMATION AUSTRIA – Verein für nachhaltige Entwicklung der Animationsbranche
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Unsere Organisation heißt „Animation Austria – Verein für nachhaltige Entwicklung der Animationsbranche“ (im Folgenden AA) und ist ein nicht auf Gewinn gerichteter Verein mit Sitz in Wien, der national wie international tätig ist.
Vereinszweck
Der Verein widmet sich der Erarbeitung, Sammlung und Kommunikation von Entwicklungspotenzialen der Animations-Produktionsbedingungen in Österreich. AA engagiert sich aktiv in der Koordination, Vernetzung und Strategiefindung der österreichischen Animationslandschaft sowie in der Kontaktaufnahme und Kooperation mit europäischen Partnerorganisationen. Im Zentrum steht dabei eine produktive Zusammenarbeit zur Erreichung gemeinsamer Ziele.
Vereinsziele
Ziel ist die Verbesserung der Produktionsbedingungen für die Animationsbranche in Österreich sowie die nachhaltige, strategische Standortentwicklung. Dazu zählen auch die nationale und internationale Vernetzung der österreichischen Animationsszene sowie die Bewusstseinsbildung und Sichtbarmachung von Animation als Kunst- und Kulturform (Animation Literacy) und als Wirtschaftsfaktor.
Wir erreichen unsere Ziele durch
Das Zusammentragen von Aktivitäten und Projekten in einer priorisierten Agenda, deren Umsetzung unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen erfolgt. Die Umsetzung geschieht engagiert durch Individuen, Arbeitsgruppen und die Organisation. Zur Sicherstellung der Tätigkeit werden finanzielle Mittel durch Mitgliedsbeiträge, Förderungen, Spenden und andere Quellen gesammelt. Zusätzlich erfolgt eine Evaluierung der Animations-Produktionsbedingungen sowie die Sammlung branchenspezifischer Bedürfnisse und die Identifikation von Verbesserungspotenzialen, insbesondere im Bereich der relevanten Filmförderung. Proaktive Kontaktaufnahme, partnerschaftliche Zusammenarbeit und konstruktiver Austausch mit Förderstellen, Regierungen, Organisationen und engagierten Personen sind ebenso Teil der Arbeit wie die Organisation von Vorträgen, Thinktanks, Vernetzungstreffen, Tagungen und Symposien. Darüber hinaus ist die Vernetzung mit bestehenden Organisationen im Animationsbereich sowie öffentliche Bewusstseinsbildung durch Vermittlung kultureller Werte und Veröffentlichung von Aktivitäten zentral.
Mitgliedschaft
Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die die Vereinstätigkeit insbesondere durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag fördern.
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen sowie juristischen Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. Interessierte Personen lesen die Statuten und melden sich schriftlich beim Vorstand von AA. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand bei der nächsten Vorstandssitzung.
Beendigung der Mitgliedschaft
Ein freiwilliger Austritt ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand möglich. Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mit dem Ableben, bei juristischen Personen und Personengesellschaften mit dem Verlust der Rechtspersönlichkeit. Ein Ausschluss kann durch Vorstandsbeschluss bei grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder unehrenhaftem Verhalten erfolgen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder identifizieren sich mit den Vereinszielen und engagieren sich proaktiv für deren Erreichung – entweder durch persönliches Engagement oder finanzielle Unterstützung. Jedes Mitglied ist in der Generalversammlung stimmberechtigt. Die Stimme kann schriftlich an ein anderes Mitglied übertragen werden, wobei eine Person nur eine zusätzliche Stimme vertreten darf. Mitglieder verpflichten sich zur Unterstützung der Vereinsziele und zur fristgerechten Bezahlung des Mitgliedsbeitrags.
Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer:innen sowie die Konfliktlösungsbeauftragte Person.
Generalversammlung
Die Generalversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet jährlich statt. Sie ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Sie entscheidet über Änderungen der Statuten mit einer Zweidrittelmehrheit. Weitere Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Die Generalversammlung wählt den Vorstand sowie die Rechnungsprüfer:innen und die Konfliktlösungsbeauftragte Person für die Dauer von zwei Jahren und kann sie auch abberufen. Eine Einberufung kann auch von mindestens zehn Prozent der Mitglieder verlangt werden. Die Teilnahme an der Generalversammlung wird nach Möglichkeit auch online ermöglicht.
Vorstand
Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Vereins und besteht aus sechs Personen: Obmann/Obfrau und deren Stellvertretung, Kassier:in und deren Stellvertretung sowie Schriftführer:in und deren Stellvertretung. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und vertritt den Verein nach außen. Kassier:in und Stellvertretung führen die Finanzgeschäfte, Schriftführer:in und Stellvertretung dokumentieren Sitzungen und unterstützen die Vereinsleitung. Der Vorstand trifft sich sechsmal im Jahr, möglichst auch online, zur Koordination und Bewertung der Vereinsaktivitäten. Den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau oder im Verhinderungsfall die Stellvertretung. Ist auch diese nicht verfügbar, übernimmt das älteste anwesende Mitglied den Vorsitz oder jenes, das mehrheitlich bestimmt wird. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende. Stimmen können schriftlich übertragen werden. Bei Ausfällen kann ein Ersatzmitglied einstimmig kooptiert werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens vier gültige Stimmen abgegeben werden – auch online oder durch Stimmübertragung. Weitere Regelwerke wie eine Geschäftsordnung oder ein Ehrenkodex können beschlossen werden.
Rechnungsprüfer:innen
Zwei Rechnungsprüfer:innen werden von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Sie dürfen keinem Organ angehören, das Gegenstand ihrer Prüfung ist. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Finanzgebarung und die Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung. Der Vorstand stellt ihnen die nötigen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung. Über das Ergebnis der Prüfung wird dem Vorstand berichtet.
Konfliktlösungsbeauftragte Person
Für Streitigkeiten innerhalb des Vereins wird eine Konfliktlösungsbeauftragte Person von der Generalversammlung gewählt. Diese führt eigenverantwortlich einen Mediationsprozess durch. Die Person ist Vereinsmitglied, darf jedoch weder dem Vorstand noch den Rechnungsprüfer:innen angehören, um Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch eine Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung beschlossen werden. In diesem Fall wird auch über das verbleibende Vereinsvermögen entschieden, das ausschließlich einer gemeinnützigen Organisation im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) mit ähnlicher Zielsetzung zufallen darf.